Überblick über die gesetzlichen Regelungen in Bayern
Wer in Bayern angeln möchte, muss sich an klare gesetzliche Vorgaben halten. Das bayerische Fischereigesetz (BayFiG) sowie die dazugehörigen Verordnungen regeln, wer, wo und wie geangelt werden darf. Ziel dieser Vorschriften ist es, die Fischbestände zu schützen und einen nachhaltigen Umgang mit den Gewässern zu gewährleisten.
Wichtige Grundlagen für Anglerinnen und Angler
Damit du nicht ins Fettnäpfchen trittst, solltest du folgende Punkte unbedingt kennen:
Kriterium | Regelung |
---|---|
Mindestalter | Ab 14 Jahren mit Angelschein; unter 14 Jahren nur unter Aufsicht eines Berechtigten |
Angelscheinpflicht | Fischereischein erforderlich, Ausnahme: Jugendfischereischein für Kinder/Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren |
Schonzeiten & Mindestmaße | Für jede Fischart individuell geregelt (siehe regionale Bestimmungen) |
Erlaubnisschein (Gewässerkarte) | Zwingend für jedes Gewässer nötig, unabhängig vom Besitz des Fischereischeins |
Die wichtigsten Dokumente auf einen Blick
- Fischereischein: Offizieller Nachweis nach bestandener Fischerprüfung
- Erlaubnisschein: Gewässerspezifische Angelberechtigung, meist vom Eigentümer oder Verein ausgestellt
Tipp aus der Praxis
Kontrollen sind in Bayern keine Seltenheit – also immer alle nötigen Papiere griffbereit haben! Wer ohne gültige Scheine angelt, riskiert empfindliche Strafen und sogar ein Strafverfahren.
2. Arten von Angelscheinen: Vom Fischereischein bis zum Gastangelschein
Welche Angelscheine gibt es in Bayern?
In Bayern gibt es verschiedene Arten von Angelscheinen, die je nach Situation und Bedarf beantragt werden können. Nicht jeder Angelschein ist für alle Angler geeignet – und nicht jeder darf überall fischen. Hier findest du eine Übersicht der wichtigsten Scheintypen und was sie bedeuten.
Angelschein-Typ | Wer braucht ihn? | Wo gilt er? | Wie beantragen? |
---|---|---|---|
Fischereischein (Dauerfischereischein) | Alle, die dauerhaft und regelmäßig angeln möchten (ab 14 Jahren) | Bayernweit (an allen öffentlichen Gewässern mit Angelrecht) | Nach bestandener Fischerprüfung beim Landratsamt oder Bürgerbüro |
Jugendfischereischein | Kinder & Jugendliche von 10 bis 18 Jahren | Bayernweit, aber nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers | Ohne Prüfung beim Landratsamt oder Bürgerbüro |
Gastangelschein (Gastfischereischein) | Gäste/Touristen ohne Wohnsitz in Bayern oder Angler ohne Dauerfischereischein | An ausgewählten Gewässern mit Gastangel-Erlaubnis | Direkt bei ausstellenden Gemeinden, Tourismusbüros oder online (z.B. Angelvereine) |
Was braucht man für den Antrag?
- Dauerfischereischein: Nachweis über bestandene Fischerprüfung, Personalausweis, Passfoto, Antragsformular
- Jugendfischereischein: Ausweis des Kindes/Jugendlichen, ggf. Zustimmung der Eltern, Passfoto, Antragsformular
- Gastangelschein: Ausweis/Reisepass, oft keine Prüfung notwendig, aber manchmal Nachweis über Angelkenntnisse hilfreich, Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers erforderlich
Tipp:
Achte immer darauf, dass du zusätzlich zum Angelschein auch die jeweilige Gewässer-Erlaubnis (“Erlaubnisschein”) für das gewünschte Angelrevier hast. Ohne diese ist das Angeln auch mit gültigem Schein nicht erlaubt!
3. Pflichten und Rechte der Angler in Bayern
Was ist beim Angeln gesetzlich erlaubt?
Angeln in Bayern ist kein grenzenloses Vergnügen – hier gibt es klare Regeln, die jeder Angler kennen muss. Grundsätzlich benötigt man einen gültigen Fischereischein (Angelschein) sowie eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer. Ohne diese Dokumente drohen empfindliche Strafen. Wer angelt, muss sich zudem an die Schonzeiten und Mindestmaße halten: Für bestimmte Fischarten gilt ein Fangverbot während der Laichzeit oder sie dürfen erst ab einer bestimmten Größe mitgenommen werden.
Erlaubte Fangmethoden und Ausrüstung
Methode/Ausrüstung | Erlaubt | Besonderheiten |
---|---|---|
Angelrute | Ja | Maximal 2 Ruten pro Person gleichzeitig |
Kunstköder | Ja | Nur außerhalb der Schonzeiten für Raubfische |
Lebender Köderfisch | Nein | Nicht erlaubt aus Tierschutzgründen |
Netze/Fischreusen | Nur mit Sondergenehmigung | Spezielle Regelungen je nach Gewässer |
Welche Verbote gelten?
Neben den Vorschriften zu Ausrüstung und Fangmethoden gibt es auch klare Verbote, um die Fischbestände und die Natur zu schützen. Das Fischen ohne gültigen Angelschein, das Angeln während der Nacht (je nach Gewässer), das Überschreiten der erlaubten Fangmenge oder das Entnehmen geschützter Arten ist streng untersagt. Auch Lärm, Müll oder das Beschädigen von Uferzonen wird nicht toleriert und kann zu Bußgeldern führen.
Typische Verstöße & Konsequenzen:
- Angeln ohne Schein – hohe Geldstrafe, evtl. Strafanzeige
- Missachtung der Schonzeiten – Bußgeld, Entzug des Angelscheins möglich
- Müll am Angelplatz hinterlassen – Umweltbußgeld bis 1000 Euro
- Verwendung verbotener Köder – Verwarnung bis Anzeige je nach Schweregrad
Worauf muss besonders geachtet werden?
Wer in Bayern angelt, trägt Verantwortung für Natur und Tierwelt. Besonders wichtig: Immer die lokalen Bestimmungen beim jeweiligen Fischereiberechtigten oder Verein erfragen! Die Vorschriften können je nach Region und Gewässer stark variieren. Außerdem sollte jeder Angler auf einen respektvollen Umgang mit gefangenen Fischen achten: Nicht maßige oder geschützte Tiere müssen unverzüglich und möglichst schonend zurückgesetzt werden.
4. Besonderheiten bayerischer Gewässer
Bayern bietet eine beeindruckende Vielfalt an Angelgewässern – von großen Seen über wilde Flüsse bis hin zu idyllischen Bächen. Für Angler bedeutet das: Je nach Region und Gewässertyp gelten unterschiedliche Regeln und Besonderheiten, die beachtet werden müssen.
Regionale Unterschiede beim Angeln
In Bayern gibt es keine „Einheitslösung“ für das Angeln. Die Vorschriften können je nach Regierungsbezirk, Landkreis oder sogar Gewässer stark variieren. Deshalb ist es wichtig, sich immer vorab beim örtlichen Fischereiverein oder der zuständigen Behörde zu informieren.
Typische Gewässerarten in Bayern
Gewässertyp | Beispielregionen | Besonderheiten beim Angeln |
---|---|---|
Seen (z.B. Chiemsee, Starnberger See) | Oberbayern, Schwaben | Oft Bootsangeln möglich, spezielle Schonzeiten und Fangbeschränkungen für bestimmte Fischarten |
Flüsse (z.B. Donau, Isar) | Niederbayern, Oberfranken | Strömung beachten, Wanderfischarten wie Lachs oder Aal mit besonderen Regelungen |
Bäche & kleinere Fließgewässer | Allgäu, Bayerischer Wald | Meist nur Fliegenfischen erlaubt, häufig strengere Naturschutzauflagen |
Was Angler wissen sollten:
- Fangbegrenzungen: Viele Gewässer haben eigene Höchstfangmengen pro Tag und Person.
- Spezielle Angelscheine: Für einige Privatgewässer braucht man zusätzliche Erlaubnisscheine („Fischereierlaubnis“).
- Achtung auf Schonzeiten: Besonders bei beliebten Fischen wie Hecht oder Zander gibt es unterschiedlich lange Schonzeiten je nach Gewässer.
- Zugang & Uferrechte: Nicht jedes Ufer ist frei zugänglich – respektiere Privatgrundstücke und Naturschutzgebiete.
Bayern ist fürs Angeln ein echtes Paradies – aber nur, wenn man die regionalen Eigenheiten kennt und beachtet!
5. Fischarten, Schonzeiten und Mindestmaße
Welche Fische dürfen wann und in welcher Größe gefangen werden?
Wer in Bayern angeln möchte, muss sich nicht nur an die gesetzlichen Regelungen rund um Angelscheine halten, sondern auch die Vorgaben zu Fischarten, Schonzeiten und Mindestmaßen kennen. Diese Regeln sorgen dafür, dass der Fischbestand nachhaltig geschützt wird und sich die Populationen erholen können. Im Folgenden findest du eine Übersicht über die wichtigsten Vorschriften.
Aktuelle Regelungen auf einen Blick
Für viele heimische Fischarten gibt es festgelegte Schonzeiten und Mindestmaße. Während der Schonzeit ist das Angeln auf bestimmte Arten komplett verboten – so werden Laichzeiten respektiert und der Fortbestand gesichert. Auch beim Fang gilt: Wer untermaßige Fische erwischt, muss diese schonend zurücksetzen.
Fischart | Schonzeit | Mindestmaß |
---|---|---|
Barsch (Flussbarsch) | keine landesweite Schonzeit | keine landesweite Vorgabe* |
Hecht | 15. Februar – 30. April | 60 cm |
Zander | 1. April – 31. Mai | 50 cm |
Karpfen | 1. April – 31. Mai | 35 cm |
Aal | 1. Oktober – 1. März (in vielen Gewässern) | 50 cm |
Forelle (Bachforelle) | 1. Oktober – 28./29. Februar | 26 cm |
Äsche | 1. Januar – 30. April | 35 cm |
SCHLEIE | keine landesweite Schonzeit* | 26 cm* |
*Hinweis:
An manchen Gewässern können abweichende oder strengere Regelungen gelten! Informiere dich immer über die spezifischen Bestimmungen deines Angelreviers, z.B. durch den Fischereiverein oder den Erlaubnisschein.
Sonderregelungen beachten!
Nicht überall gelten dieselben Zeiten und Maße: Für viele Seen, Flüsse oder private Gewässer gibt es eigene Vorgaben, die strenger als die bayerischen Mindeststandards sein können. Daher ist ein Blick in die lokalen Angelpapiere Pflicht.
Praxistipp für Angler in Bayern:
- Kenne die Schonzeiten vor dem Angeln auswendig oder trage sie griffbereit mit dir.
- Messe deinen Fang direkt am Wasser nach – im Zweifel: lieber zurücksetzen!
- Achte auf aktuelle Änderungen, besonders bei beliebten Zielfischen wie Hecht oder Zander.
Mit diesem Wissen bist du rechtlich auf der sicheren Seite und leistest gleichzeitig einen Beitrag zum nachhaltigen Angelsport in Bayern.
6. Kontrollen und Strafen bei Verstößen
Wie wird kontrolliert?
In Bayern nehmen die Behörden den Schutz der Fischbestände sehr ernst. Die Kontrolleure – meist Fischereiaufseher oder Polizei – führen stichprobenartige Überprüfungen am Wasser durch. Dabei kontrollieren sie nicht nur den gültigen Angelschein (Fischereischein), sondern auch die Einhaltung der Schonzeiten, Fangmengen und das Mitführen von zugelassenem Angelgerät.
Typische Kontrollpunkte:
Was wird kontrolliert? | Wer kontrolliert? |
---|---|
Angelschein & Erlaubnisschein | Fischereiaufseher, Polizei |
Einhaltung der Fangbeschränkungen | Fischereiaufseher |
Schonzeiten & Mindestmaße | Fischereiaufseher |
Ausrüstung & Angelmethoden | Fischereiaufseher |
Tierschutzgerechter Umgang mit Fischen | Tierschutzbeauftragte, Polizei |
Mögliche Konsequenzen bei Verstößen
Wer gegen das bayerische Fischereirecht verstößt, muss mit teils empfindlichen Strafen rechnen. Schon kleine Verstöße wie das Angeln ohne Erlaubnisschein oder das Überschreiten der Fangmenge können Folgen haben. Je nach Schwere des Verstoßes drohen Bußgelder, Anzeigen oder sogar der Entzug des Fischereischeins.
Übersicht: Strafen bei typischen Verstößen
Verstoß | Mögliche Strafe |
---|---|
Angeln ohne gültigen Fischereischein | Bußgeld bis zu 5.000 €; Strafanzeige möglich |
Nichteinhaltung von Schonzeiten/Mindestmaßen | Bußgeld; ggf. Anzeige und Beschlagnahmung des Fangs |
Nutzung verbotener Methoden (z.B. Mehrfachhaken) | Bußgeld; Verlust des Scheins möglich |
Tierschutzwidriges Verhalten (Catch & Release ohne Grund) | Bußgeld; Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz möglich |
Tipp für Angler:
Wer sich vorab über die Regeln informiert und alle erforderlichen Dokumente dabei hat, ist auf der sicheren Seite und kann entspannt seinem Hobby nachgehen.