Das Fischereirecht in Brandenburg: Ein Guide für Einsteiger und Profis

Das Fischereirecht in Brandenburg: Ein Guide für Einsteiger und Profis

Einführung in das Fischereirecht in Brandenburg

Das Fischereirecht im Land Brandenburg ist ein komplexes und traditionsreiches Rechtsgebiet, das sowohl für Einsteiger als auch für erfahrene Angler von großer Bedeutung ist. Es regelt die Nutzung und den Schutz der Gewässer sowie die Ausübung der Fischerei im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen. Die gesetzlichen Grundlagen des brandenburgischen Fischereirechts gehen bis ins Mittelalter zurück, als Fischfangrechte oft eng mit Grundbesitz und adligen Privilegien verbunden waren. Mit der Zeit wurden diese Rechte durch staatliche Regelungen abgelöst und in modernen Gesetzen gebündelt. Heute bildet insbesondere das Brandenburgische Fischereigesetz (BbgFischG) die zentrale rechtliche Grundlage. Es definiert unter anderem, wer fischen darf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Schutz der Fischbestände gewährleistet wird. Für Angler und Interessierte ist es wichtig zu wissen, dass Brandenburg aufgrund seiner zahlreichen Seen, Flüsse und Kanäle eine besondere Stellung innerhalb Deutschlands einnimmt. Die historische Entwicklung des Fischereirechts spiegelt sich noch immer in regionalen Besonderheiten wider, etwa bei der Vergabe von Fischereirechten oder bei spezifischen Regelungen zum Arten- und Naturschutz. Dieser Leitfaden bietet einen fundierten Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sowie deren geschichtlichen Hintergrund – eine unverzichtbare Grundlage für alle, die in Brandenburg angeln oder sich für das Thema interessieren.

2. Angelerlaubnis und Fischereischein: Voraussetzungen und Beantragung

Wer in Brandenburg angeln möchte, benötigt sowohl einen gültigen Fischereischein als auch eine Angelerlaubnis (Fischereierlaubnisschein) für das jeweilige Gewässer. Diese Dokumente sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dem nachhaltigen Schutz der Fischbestände sowie der Einhaltung fischereilicher Vorschriften.

Voraussetzungen für den Erwerb des Fischereischeins

Um einen Fischereischein zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Grundsätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme an einer staatlichen Fischerprüfung notwendig. Ausnahmen gelten nur für Kinder unter 14 Jahren, die in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln dürfen.

Notwendige Dokumente:

Dokument Zweck Hinweis
Personalausweis oder Reisepass Identitätsnachweis Muss bei Antragstellung vorgelegt werden
Nachweis über bestandene Fischerprüfung Berechtigung zum Erwerb des Fischereischeins Nicht erforderlich bei Kindern unter 14 Jahren
Passfoto Für den Ausweis Aktuelles biometrisches Foto erforderlich
Antragsformular der zuständigen Behörde Formale Antragstellung Kosten je nach Gemeinde unterschiedlich

Zuständigkeiten und Anlaufstellen

Die Ausstellung des Fischereischeins erfolgt durch das zuständige Bürgeramt beziehungsweise die Untere Fischereibehörde im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Die Angelerlaubnis für spezifische Gewässer wird entweder von den jeweiligen Fischereiberechtigten (z.B. Angelvereinen oder privaten Gewässereigentümern) oder online über Plattformen wie „Angelkarte Brandenburg“ vergeben.

Ablauf der Beantragung:

  1. Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen (siehe Tabelle oben).
  2. Terminvereinbarung mit dem Bürgeramt/der Unteren Fischereibehörde.
  3. Einreichung des Antrags auf Erteilung eines Fischereischeins.
  4. Zahlung der anfallenden Gebühren (Jahres-, Fünfjahres- oder Tagesfischereischein möglich).
  5. Erhalt des ausgestellten Fischereischeins vor Ort oder per Post.
  6. Anschließende Beantragung der Angelerlaubnis für das gewünschte Gewässer beim Rechteinhaber.
Tipp aus der Praxis:

Viele Angelvereine in Brandenburg bieten Vorbereitungskurse zur Fischerprüfung an und unterstützen bei der Beantragung des Scheins. Es lohnt sich, frühzeitig Kontakt zu lokalen Vereinen aufzunehmen, um Informationen zu aktuellen Prüfungs- und Anmeldeterminen zu erhalten.

Fischgewässer in Brandenburg und deren Besonderheiten

3. Fischgewässer in Brandenburg und deren Besonderheiten

Wichtige Angelgewässer im Überblick

Brandenburg zählt zu den gewässerreichsten Bundesländern Deutschlands und bietet eine beeindruckende Vielfalt an Fischgewässern. Zu den wichtigsten gehören die Havel, Spree, Oder sowie zahlreiche Seen wie der Schwielochsee, der Stechlinsee und der Werbellinsee. Jedes Gewässer zeichnet sich durch unterschiedliche Strukturen, Fischarten und ökologische Besonderheiten aus. Während Flüsse wie die Havel ein vielseitiges Angelerlebnis mit wechselnden Strömungen und Uferzonen bieten, sind viele Seen für ihren Bestand an Hecht, Zander und Karpfen bekannt.

Regionale Unterschiede und Spezifika

Die Fischereirechte und -bedingungen variieren regional deutlich. Im Norden Brandenburgs dominieren klare Seen mit sandigem Untergrund, die insbesondere Raubfischangler begeistern. Der Süden hingegen ist geprägt von weitläufigen Teichlandschaften und Altarmen, die ideale Bedingungen für Weißfische und Schleien bieten. Die Nähe zu Berlin sorgt zudem dafür, dass einige Gewässer besonders gut erschlossen sind, während abgelegenere Gebiete einen ruhigeren Angelplatz versprechen.

Zugangsregeln zu den Angelgewässern

Für das Angeln in Brandenburg ist grundsätzlich ein gültiger Fischereischein erforderlich. Darüber hinaus benötigen Angler oftmals spezielle Erlaubnisscheine (Angelkarte) für das jeweilige Gewässer. Diese werden entweder von lokalen Fischerei- oder Angelvereinen, privaten Pächtern oder überregionale Organisationen wie dem Landesanglerverband Brandenburg ausgegeben. Es ist ratsam, sich vorab genau über die Zugangsregelungen des gewünschten Gewässers zu informieren, da Kontrollen regelmäßig stattfinden.

Schutzgebiete und besondere Vorschriften

Viele Brandenburger Gewässer liegen in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten. In diesen Bereichen gelten zusätzliche Regelungen zum Schutz der Flora und Fauna: Das Betreten bestimmter Uferzonen kann eingeschränkt sein, Nachtangeln ist oft untersagt und das Befahren der Gewässer mit Motorbooten unterliegt strengen Auflagen. Auch Schonzeiten und Mindestmaße für bestimmte Fischarten werden streng überwacht, um die nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände sicherzustellen. Wer verantwortungsvoll angelt, trägt dazu bei, dass Brandenburgs einzigartige Wasserlandschaften auch in Zukunft erhalten bleiben.

4. Schonzeiten und Mindestmaße: Naturschutz und Nachhaltigkeit

Die Fischerei in Brandenburg unterliegt strengen Regelungen, um die Fischbestände langfristig zu sichern und das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu erhalten. Zwei zentrale Instrumente hierfür sind die Schonzeiten sowie die gesetzlichen Mindestmaße für verschiedene Fischarten. Diese Vorschriften sind nicht nur rechtlich bindend, sondern auch ein elementarer Bestandteil des nachhaltigen Fischereimanagements.

Schonzeiten – Schutz während der Fortpflanzung

Unter Schonzeiten versteht man Zeiträume, in denen bestimmte Fischarten weder gefangen noch entnommen werden dürfen. Der Hauptzweck besteht darin, den Fischen eine ungestörte Fortpflanzung zu ermöglichen und so den Nachwuchs sowie stabile Populationen sicherzustellen. Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Beispielhafte Schonzeiten ausgewählter Arten in Brandenburg:

Fischart Schonzeit (von – bis)
Hecht 01.02. – 30.04.
Zander 23.04. – 22.05.
Barsch keine gesetzliche Schonzeit
Karpfen keine gesetzliche Schonzeit
Aal 01.10. – 28.02.

Hinweis: Die genauen Daten können je nach Gewässer variieren und sollten immer aktuell überprüft werden.

Mindestmaße – Schutz vor Überfischung juveniler Fische

Neben den Schonzeiten sind auch Mindestmaße für viele Fischarten gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet: Ein Fisch darf erst entnommen werden, wenn er eine bestimmte Länge erreicht hat. So wird sichergestellt, dass die Tiere mindestens einmal ablaichen konnten und zur Erhaltung des Bestandes beitragen konnten.

Gesetzliche Mindestmaße für ausgewählte Arten:

Fischart Mindestmaß (cm)
Hecht 45 cm
Zander 45 cm
Barsch 20 cm (nur an bestimmten Gewässern)
Karpfen 35 cm
Aal 50 cm

Tipp: Das Messen erfolgt immer vom Kopf bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse („Gesamtlänge“).

Bedeutung für den Artenschutz und die nachhaltige Nutzung der Gewässer Brandenburgs

Sowohl Schonzeiten als auch Mindestmaße dienen dazu, die natürlichen Lebenszyklen der Fische zu respektieren und Überfischung effektiv vorzubeugen. Gerade in Brandenburg mit seiner reichen Gewässerlandschaft ist dies entscheidend, um die Biodiversität zu erhalten und auch künftigen Generationen ein intaktes Angelrevier zu sichern.

Praxistipp für Angler:

Vor jedem Angelausflug sollten Sie sich über die aktuellen Regelungen informieren – etwa über die Webseite des Landesanglerverbandes Brandenburg oder direkt bei Ihrem Angelverein. Nur wer informiert ist, angelt nachhaltig und verantwortungsbewusst!

5. Praktische Tipps für Anfänger und Profis

Empfehlungen zur Ausrüstung

Die richtige Ausrüstung ist das A und O beim Angeln in Brandenburg. Für Einsteiger empfiehlt es sich, mit einer leichten Spinnrute (ca. 2,40 m Länge, Wurfgewicht bis 30 g) zu beginnen. Eine mittlere Stationärrolle und eine monofile Schnur mit 0,25 mm Durchmesser sind optimal für die meisten Fried- und Raubfischarten der Region. Profis setzen häufig auf spezialisierte Geräte wie Baitcaster-Rollen oder Fliegenruten – je nach Zielfisch und Gewässertyp. Unverzichtbar sind außerdem Kescher, Maßband, Hakenlöser sowie eine gültige Fischereierlaubnis (Angelschein) und die jeweiligen Gewässerkarten.

Verhaltensregeln am Wasser

Respekt gegenüber Natur und Mitmenschen wird in Brandenburg großgeschrieben. Halten Sie Abstand zu anderen Anglerinnen und Anglern und vermeiden Sie Lärm, um Tiere nicht zu stören. Müll gehört ausnahmslos zurück nach Hause – auch Angelschnurreste oder Köderverpackungen. Beachten Sie die Schonzeiten und Mindestmaße der Fische, um den Bestand nachhaltig zu sichern. Das Grillen oder offene Feuer ist an vielen Uferstellen untersagt; informieren Sie sich vorab über lokale Vorschriften. Hunde sollten angeleint bleiben und Wildtiere nicht beunruhigen.

Hinweise zu häufigen Anfängerfehlern

Viele Neulinge unterschätzen die Bedeutung der Vorbereitung: Informieren Sie sich stets über die geltenden Regelungen des jeweiligen Gewässers (z.B. Nachtangelverbot, Fangbegrenzungen). Zu dicke Schnüre oder ungeeignete Haken führen oft zu Misserfolgen – passen Sie Material und Technik dem Zielfisch an. Auch Geduld ist wichtig: Häufiges Umsetzen oder ungeduldiges Einholen des Köders schreckt viele Fische ab. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Führen Sie Ihren Angelschein sowie Erlaubnisscheine immer mit sich! Bei Fragen helfen lokale Angelvereine oder erfahrene Angler gerne weiter.

6. Kontrollen, Rechte und Pflichten am Wasser

Fischereiaufsicht: Wer kontrolliert?

In Brandenburg ist die Fischereiaufsicht ein zentrales Element zur Sicherstellung eines nachhaltigen Fischfangs. Die Aufsichtspersonen – sogenannte Fischereiaufseher – sind dazu befugt, an den Gewässern Kontrollen durchzuführen. Sie überprüfen, ob Angler im Besitz einer gültigen Fischereierlaubnis sowie gegebenenfalls eines Fischereischeins sind und ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Diese Kontrolleure können sowohl ehrenamtlich als auch hauptamtlich tätig sein und sind mit einem Dienstausweis ausgestattet, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen.

Verhalten bei Kontrollen: Was ist zu beachten?

Bei einer Kontrolle sollten Sie stets ruhig, höflich und kooperativ bleiben. Es empfiehlt sich, alle erforderlichen Dokumente – wie Fischereischein, Erlaubnisschein und ggf. Fangbuch – griffbereit zu halten. Die Kontrolleure haben das Recht, Ihre Ausrüstung, Ihren Fang sowie Ihre Angelplätze zu überprüfen. Widerstand oder unangemessenes Verhalten kann nicht nur zu Missverständnissen führen, sondern auch Sanktionen nach sich ziehen. Grundsätzlich gilt: Wer nichts zu verbergen hat, begegnet der Kontrolle mit Gelassenheit.

Rechte der Anglerinnen und Angler

Als Inhaber einer gültigen Erlaubnis haben Sie das Recht, an den freigegebenen Gewässern in Brandenburg zu angeln – unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Dazu gehört auch der Schutz Ihrer persönlichen Daten; eine Durchsuchung Ihrer privaten Taschen darf nur im Rahmen der geltenden Rechtslage erfolgen. Sollten Sie unsicher sein, welche Rechte Ihnen während einer Kontrolle zustehen, können Sie sich an die zuständige Behörde oder einen Angelverein wenden.

Pflichten am Wasser: Gesetzliche Vorgaben

Zu den wichtigsten Pflichten zählen das Mitführen der notwendigen Dokumente, die Einhaltung von Schonzeiten und Mindestmaßen sowie der respektvolle Umgang mit Flora und Fauna am Gewässer. Das Zurücksetzen untermaßiger oder geschützter Fische ist verpflichtend. Auch das ordnungsgemäße Entsorgen von Abfällen und das Vermeiden von Lärmbelästigung gehören zum verantwortungsvollen Verhalten am Wasser. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Verwarnungen, Bußgeldern oder sogar dem Entzug des Fischereischeins geahndet werden.

Hinweis:

Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Änderungen im Fischereirecht Brandenburgs und nehmen Sie Rücksicht auf Natur und Mitmenschen – so sichern Sie nicht nur Ihren eigenen Angelspaß, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Gewässerschutz.

7. Weiterführende Anlaufstellen und Beratungsangebote

Wer sich tiefergehend mit dem Fischereirecht in Brandenburg beschäftigen möchte oder konkrete Fragen zur Ausübung der Angelfischerei hat, findet in der Region zahlreiche kompetente Ansprechpartner. Die folgenden Stellen bieten sowohl für Einsteiger als auch für erfahrene Angler umfassende Informationen und Unterstützung.

Behörden und öffentliche Institutionen

Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)

Das LfU ist die zentrale Anlaufstelle für alle rechtlichen Belange rund um die Fischerei im Land Brandenburg. Hier erhalten Sie Auskünfte zu gesetzlichen Regelungen, Schonzeiten, Fangquoten sowie aktuelle Entwicklungen im Fischereiwesen. Kontaktinformationen und weiterführende Links finden Sie auf der offiziellen Webseite des LfU Brandenburg.

Untere Fischereibehörden der Landkreise

Die unteren Fischereibehörden sind für die Erteilung und Kontrolle von Fischereischeinen, Gewässerkarten und Erlaubnissen zuständig. Sie beraten außerdem bei fischereirechtlichen Konflikten und sind Ansprechpartner bei Verstößen gegen das Fischereigesetz.

Angelvereine und Verbände

Landesanglerverband Brandenburg e.V. (LAVB)

Der LAVB ist der größte Zusammenschluss von Anglern in Brandenburg. Neben umfangreicher Beratung zu Rechtsfragen bietet er Schulungen, Prüfungen zum Fischereischein sowie zahlreiche Veranstaltungen an. Mitglieder profitieren zudem vom Zugang zu über 8.000 Hektar Verbandsgewässern.

Lokale Angelvereine

Zahlreiche lokale Vereine bieten Einsteigern und Profis Austauschmöglichkeiten, gemeinschaftliche Angelveranstaltungen sowie Unterstützung beim Erwerb von Gastkarten und bei der Gewässerpflege. Die Mitgliedschaft erleichtert nicht nur den Zugang zu attraktiven Angelplätzen, sondern fördert auch ein verantwortungsvolles Miteinander am Wasser.

Spezialisierte Beratungsstellen

Fischereiberatungsdienst Brandenburg

Der Fischereiberatungsdienst steht insbesondere Berufs- und Nebenerwerbsfischern zur Seite, unterstützt aber auch Freizeitangler bei spezifischen Fragestellungen wie Gewässerbewirtschaftung, Artenkunde oder nachhaltigen Fangmethoden.

Tipp:

Zögern Sie nicht, bei Unsicherheiten direkt Kontakt mit den genannten Institutionen aufzunehmen oder sich an einen erfahrenen Verein vor Ort zu wenden. So bleiben Sie stets auf dem aktuellen Stand des brandenburgischen Fischereirechts und können Ihr Hobby rechtskonform sowie naturverträglich ausüben.